Ich habe eine Kündigung bekommen. Was soll ich tun?
Als erstes gilt: Ruhe bewahren und nichts unterschreiben. Hören Sie sich an, was Ihnen – z.B. in einem Personalgespräch – gesagt wird und bitten Sie um Zeit, um darüber nachzudenken. Dafür wird in dieser Situation jeder Verständnis haben.
Wichtig: Frist beachten!
Nach dem Erhalt einer Kündigung haben Sie drei Wochen Zeit, Kündigungsschutzklage einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Kündigung wirksam und Sie können nicht mehr dagegen vorgehen.
Zur Entscheidung, was Sie tun wollen, hilft es, mit einem Profi zu sprechen. In einem kurzen Gespräch erfahren Sie, welche Chancen eine Kündigungsschutzklage hat, was Sie dadurch gewinnen können und wollen und natürlich, was sie kosten würde. Rufen Sie mich an 07164 9150904!
Wann lohnt sich eine Kündigungsschutzklage?
Eine Kündigungsschutzklage lohnt sich meiner Meinung nach immer dann, wenn Sie Chancen auf eine Abfindung haben, die die Anwaltskosten übersteigt.
Dazu muss in der Regel Kündigungsschutz bestehen. Das heißt in den meisten Fällen, Sie müssen länger als sechs Monate beschäftigt sein und der Arbeitgeber muss mehr als zehn Vollzeitbeschäftigte haben. Genießen Sie besonderen Kündigungsschutz z.B. weil Sie schwanger sind, besteht Kündigungsschutz auch schon während der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Berufsrechtsschutz haben, kann sich die Kündigungsschutzklage auch schon bei vergleichsweise kurzen Beschäftigungsdauern lohnen. Sie zahlen nur Ihre Selbstbeteiligung und den Rest übernimmt die Versicherung.
Wichtig: Wenn Sie keine Kündigungsschutzklage einreichen, bekommen Sie in aller Regel gar nichts.
Wie hoch ist eine Abfindung?
Das hängt vom Einzelfall ab. Grob kann man sagen: Je rechtswidriger die Kündigung, desto höher die Abfindung.
Als Faustformel gilt ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Interessant für Sie ist, dass Sie eine Abfindung zwar versteuern müssen. Sozialversicherungsbeiträge müssen Sie jedoch nicht davon abführen. Sie haben also etwas etwa 35 % mehr davon als von Ihrem Arbeitsentgelt.
Wichtig zu Wissen: Einigen Sie sich vor Gericht darauf, dass die Kündigung wirksam ist und Sie eine Abfindung erhalten, gibt es normalerweise keine Sperrfrist für das Arbeitslosengeld.
Was kostet eine Kündigungsschutzklage?
Eine Klage muss (mindestens) nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet werden. Das ist vergleichbar mit der Gebührenordnung für Ärzte.
Der Preis der anwaltlichen Leistung hängt dabei vom sog. Streitwert ab. Im Arbeitsrecht ist dieser abhängig vom Gehalt.
Für eine Klage kann ein Anwalt bis zu drei Gebühren abrechnen: Die Verfahrensgebühr sowie die Terminsgebühr und für den (wahrscheinlichen) Fall einer Einigung noch die Einigungsgebühr.
Wenn Sie ein Bruttomonatsgehalt von 3.500 € haben, kostet eine Kündigungsschutzklage ca. 2.500 €. Bei einem Bruttomonatsgehalt von 2500 € sind es ca. 1900 €.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten?
Ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten übernimmt hängt davon ab ob:
- Ob Berufsrechtsschutz mit abgedeckt ist.
- Ob zu dem Zeitpunkt, zu dem ein Streit entstanden ist schon Versicherungsschutz bestand.
- Ob ein Versicherungsfall vorliegt.
In der Regel haben Rechtsschutzversicherung eine Wartezeit von 3 Monaten nach Abschluss bis Rechtsstreitigkeiten abgedeckt sind. Außerdem muss ein „Streitfall“ vorliegen. Das heißt, das bei Aufhebungsverträgen häufig nur ein Teil der Anwaltskosten gedeckt wird. Wenn Sie aber gekündigt worden sind und ihre Rechtsschutzversicherung zu diesem Zeitpunkt schon vor mehr Anwaltskosten in der Regel von der Versicherung gedeckt.
Ob für Ihren Fall eine Deckungszusage erteilt wird, kläre ich gern kostenfrei vorab!
Was passiert vor Gericht?
Nachdem die Klageschrift erstellt und eingereicht ist, erhalten Sie die Ladung zum sog. Gütetermin. Hier sind ein Richter und die beiden Parteien, also der Arbeitnehmer mit Anwalt und der Arbeitgeber (z.B. vertreten durch einen Personaler oder durch einen Geschäftsführer) mit Anwalt anwesend. In diesem Termin geht es nur recht oberflächlich um die Wirksamkeit der Kündigung.
Dann werden die Parteien gefragt, ob sie bereit sind sich gütlich zu einigen – also ob man bereit ist, das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung zu beenden. Ist das der Fall, werden die Bedingungen der Beendigung in einem Protokoll festgehalten und der Rechtsstreit ist beendet. So gehen die meisten Kündigungsstreitigkeiten aus.
Wenn man sich nicht einigt, geht man nach dem Termin auseinander und es wird der Kammertermin anberaumt. Zu diesem erscheinen drei Richter und die Parteien. Hier wird dann detailliert Beweis erhoben über die Rechtmäßigkeit der Kündigung. An seinem Ende besteht nochmals die Möglichkeit zur gütlichen Einigung – oder das Gericht entscheidet durch Urteil.