Als erstes gilt: Ruhe bewahren und nichts unterschreiben. Hören Sie sich an, was Ihnen – z.B. in einem Personalgespräch – gesagt wird und bitten Sie um Zeit, um darüber nachzudenken. Dafür wird in dieser Situation jeder Verständnis haben.
Wichtig: Frist beachten!
Nach dem Erhalt einer Kündigung haben Sie drei Wochen Zeit, Kündigungsschutzklage einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Kündigung wirksam und Sie können nicht mehr dagegen vorgehen.
Zur Entscheidung, was Sie tun wollen, hilft es, mit einem Profi zu sprechen. In einem kurzen Gespräch erfahren Sie, welche Chancen eine Kündigungsschutzklage hat, was Sie dadurch gewinnen können und wollen und natürlich, was sie kosten würde. Rufen Sie mich an 07164 9150904!